| Ablauf einer Zertifizierung von Biokunststoffen |
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Bei der Prüfung von Kunststoffen auf Kompostierbarkeit, werden folgende Kriterien untersucht:
Was muss man für eine Zertifizierung einreichen?
Zur Vereinfachung des Verfahrens zur Zertifizierung von Produkten aus kompostierbaren Werkstoffen werden bei DIN CERTCO Werkstoffe, Halbzeuge und Zusatzstoffe registriert, die nach DIN V 54900, DIN EN 13432 oder ASTM D 6400 (bzw. ASTM D 6868) kompostierbar sind bzw. den Anforderungen des Zertifizierungsprogramms entsprechen. Verarbeitenden Unternehmen ist die Möglichkeit gegeben, bei ihren Anträgen auf Zertifizierung von Produkten auf diese Listen Bezug zu nehmen. Die Anträge auf Zertifizierung von Produkten können auf diese Weise in vereinfachter Form und kostengünstiger gestellt werden. Bei positivem Ergebnis wird der entsprechende Werkstoff (resp. Halbzeug, Zusatzstoff) in eine Positivliste aufgenommen, dem "Verzeichnis der für die Herstellung von zertifizierten Produkten aus kompostierbaren Werkstoffen zugelassenen Werkstoffe und Halbzeuge" oder dem "Verzeichnis der für die Herstellung von zertifizierten Produkten aus kompostierbaren Werkstoffen zugelassenen Zusatzstoffe".
Bei negativem Ergebnis kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn nachgewiesen wurde, dass der Werkstoff zwar biologisch abbaubar ist, aber den strengen Anforderungen der DIN V 54900, DIN EN 13432 oder ASTM D 6400 (bzw. ASTM D 6868) nicht genügt. Genauere Informationen Über die für eine Zertifizierung einzureichenden Unterlagen und Materialien erhalten Sie unter den folgenden Links:
(Quelle: DinCerto) |



