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Biokunststoff-Flaschen von der Pfandpflicht befreit

Der Industrieverband European Bioplastics weist darauf hin, dass Getränkeflaschen aus Biokunststoffen nach der novellierten Verpackungsverordnung bis zum 31. Dezember 2012 von der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen befreit sind , wenn sie zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Die Hersteller müssen sich mit den Flaschen allerdings an einem dualen System beteiligen.

Durch die bis 2012 befristete Erleichterung sollen erhebliche Anreize für die Ausweitung des Biokunstoffmarktes in Deutschland geschaffen werden. Gleichzeitig kann der kostenintensive Aufbau von Sortier- und Recyclingsystemen parallel mit den steigenden Marktmengen vorangetrieben werden.




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Source: recyclingmagazin.de
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