|
Biokunststoff-Flaschen von der Pfandpflicht befreit |
|
Der
Industrieverband European Bioplastics weist darauf hin, dass
Getränkeflaschen aus Biokunststoffen nach der novellierten
Verpackungsverordnung bis zum 31. Dezember 2012 von der Pfandpflicht
für Einweggetränkeverpackungen befreit sind , wenn sie zu mindestens 75
Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Die Hersteller
müssen sich mit den Flaschen allerdings an einem dualen System
beteiligen.
Durch die bis 2012 befristete Erleichterung sollen erhebliche Anreize
für die Ausweitung des Biokunstoffmarktes in Deutschland geschaffen
werden. Gleichzeitig kann der kostenintensive Aufbau von Sortier- und
Recyclingsystemen parallel mit den steigenden Marktmengen
vorangetrieben werden.
|